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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 18. August 2006 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern und zu beseitigen. Daher wird es auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. 

Welche Bedeutung hat das AGG für Personaldienstleister? 

Personaldienstleister sind besonders von den Regelungen des AGG betroffen, da sie als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Bewerbern agieren. Sie müssen sicherstellen, dass alle Rekrutierungsprozesse, von der Stellenausschreibung über das Vorstellungsgespräch bis hin zur Einstellung, diskriminierungsfrei gestaltet sind. 

Praktische Auswirkungen des AGG: 

 

Vorteile für Personaldienstleister durch die Einhaltung des AGG: 

 

Synonyme und alternative Begriffe: 

Wettbewerbsvorteil durch die Umsetzung des AGG 

Personaldienstleister, die sich aktiv für Chancengleichheit einsetzen, verbessern ihr Image und gewinnen das Vertrauen sowohl von Unternehmen als auch von Bewerbern. Zudem führt ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und geringerer Fluktuation, was langfristig den wirtschaftlichen Erfolg steigert. 

Empfohlene Marketingstrategien im Kontext des AGG: