Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, regelt die Gleichberechtigung aller Arbeitnehmenden.
Es geht dabei vor allem darum, dass „Benachteiligungen aus Gründen der
- Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder
- Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
verhindert und beseitigt werden sollen“.
Dieses Gesetz wirkt sich jedoch nicht nur im allgemeinen Arbeitsalltag aus, sondern auch beispielsweise im Bewerbungsprozess. So muss seit dem 01.01.2019 beispielsweise bei jeder Jobanzeige die Geschlechtsneutralität eingefügt werden; meist mit (m/w/d) für männlich, weiblich, divers abgekürzt. Stepstone bietet einen kostenlosen Genderbias-Decoder für Stellenanzeigen.