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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, soll Benachteiligungen im Arbeitsleben und Alltag verhindern. Es schützt Bewerber und Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie:

 

Praxisbeispiel
Ein Personaldienstleister sucht für einen Kunden einen Vertriebsmitarbeiter. Ein Bewerber mit Migrationshintergrund wird trotz passender Qualifikationen abgelehnt – allein aufgrund seines Namens. Dies verstößt gegen das AGG. Wird ein solches Verhalten nachgewiesen, drohen Schadensersatzforderungen und Imageschäden für das Unternehmen. Stattdessen sollte die Auswahl ausschließlich auf Qualifikation und Erfahrung basieren.

Dieses Gesetz wirkt sich jedoch nicht nur im allgemeinen Arbeitsalltag aus, sondern auch beispielsweise im Bewerbungsprozess. So muss seit dem 01.01.2019 beispielsweise bei jeder Jobanzeige die Geschlechtsneutralität eingefügt werden; meist mit (m/w/d) für männlich, weiblich, divers abgekürzt. Stepstone bietet einen kostenlosen Genderbias-Decoder für Stellenanzeigen.


Vorteile des AGG für Personaldienstleister

 

Synonyme und verwandte Begriffe

 

Eine diskriminierungsfreie Rekrutierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens.

 

 

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