Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, soll Benachteiligungen im Arbeitsleben und Alltag verhindern. Es schützt Bewerber und Arbeitnehmer vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie:
- Geschlecht
- ethnische Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Praxisbeispiel
Ein Personaldienstleister sucht für einen Kunden einen Vertriebsmitarbeiter. Ein Bewerber mit Migrationshintergrund wird trotz passender Qualifikationen abgelehnt – allein aufgrund seines Namens. Dies verstößt gegen das AGG. Wird ein solches Verhalten nachgewiesen, drohen Schadensersatzforderungen und Imageschäden für das Unternehmen. Stattdessen sollte die Auswahl ausschließlich auf Qualifikation und Erfahrung basieren.
Dieses Gesetz wirkt sich jedoch nicht nur im allgemeinen Arbeitsalltag aus, sondern auch beispielsweise im Bewerbungsprozess. So muss seit dem 01.01.2019 beispielsweise bei jeder Jobanzeige die Geschlechtsneutralität eingefügt werden; meist mit (m/w/d) für männlich, weiblich, divers abgekürzt. Stepstone bietet einen kostenlosen Genderbias-Decoder für Stellenanzeigen.
Vorteile des AGG für Personaldienstleister
- Rechtssicherheit: Minimierung rechtlicher Risiken durch diskriminierungsfreie Prozesse.
- Erweiterter Talentpool: Fokus auf Fähigkeiten statt persönliche Merkmale erhöht die Zahl qualifizierter Bewerber.
- Bessere Arbeitgebermarke: Unternehmen, die Vielfalt fördern, sind attraktiver für Talente und Kunden.
Synonyme und verwandte Begriffe
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gleichbehandlungsgesetz
- Diversity-Management
Eine diskriminierungsfreie Rekrutierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens.