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Durch den Datenschutz ist geklärt, wer Zugang zu persönlichen Daten erhält, basierend auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Erkennbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Richtigkeit und Zweckmäßigkeit. Der Datenschutz wird in der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO, internationale Bezeichnung: GDPR) geregelt. (Personaldienstleistungs-)Unternehmen ab 20 Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, eine:n Datenschutzbeauftragte:n zu engagieren, der sich um die Einhaltung des Datenschutzes kümmert.